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Fokus: Skandinavien, übriges Europa und Englisch sprechende Länder.

Die Informationsfreiheit
macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang
zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen. Damit
wird das Informationszugangsrecht zu amtlichen Informationen zum
"Jedermanns-Recht".
In Schweden-Finnland wurde die Informationsfreiheit 1766 eingeführt dank des Finnen Anders Chydenius, der für Demokratie, Gleichheit und dem Respekt der Menschenrechte kämpfte. Die Informationsfreiheit hat heute dort Verfassungsrang. Ähnliche Gedanken entwickelte 1830 Carl Gustav Jochmann, der sich für die Öffentlichkeit der Verwaltung einsetzte.
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden, 1888 in Kolumbien, 1951 in Finnland und 1966 in USA gibt es nun Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in mehr als 80 Länder mit mehr als 4.5 Milliarden Einwohnern. Ca. 50Staaten garantieren die Informationsfreiheit in der Verfassung. Ca. 115 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen.
Der globale Trend
ist, die Informationsfreiheit in
der
Praxis als Menschenrecht anzuerkennen. Die
EU , fast alle Staaten der EU
und Europas,
der OECD
sowie alle entwickelten Länder
kennen die Informationsfreiheit. Right2Info.org
gibt eine Übersicht. Transparenz
war das Wort des Jahres 2003 (Word of the Year 2003). Die
Informationsfreiheit kann durch Gesetz und eventuell zusätzlich in der Verfassung
verankert sein.
Deutschland müsste um jetzt in die EU aufgenommen zu werden erst Informationsfreiheitsgesetze verabschieden um Goodwill zu erhalten. In der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 wird die Meinung vertreten, dass die in der Charta der EU (Artikel 42: Zugang zu Dokumenten) niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden sollen.
Auf den obigen Listen sind Informationsfreiheitsgesetze
Luxemburg
(Informationszugang für Journalisten) berät über ein
Informationsfreiheitsgesetz. Damit ist Deutschland in 5 von
16
Bundesländern fast das einzige größere Land in Europa ohne
Informationsfreiheit. Dabei hat Zypern (Informationszugang
in Verfassung) bisher Begrenzungen.
)* siehe ARTICLE
19:
GLOBAL TRENDS ON THE RIGHT TO INFORMATION: A SURVEY OF SOUTH
ASIA: http://www.article19.org/pdfs/publications/south-asia-foi-survey.pdf
(ISBN 1 902598 44 X)
Das Bundesland Brandenburg ist der Pionier der Informationsfreiheit in Deutschland. Die Informationsfreiheit ist in der Landesverfassung von 1992 im Artikel 21 (4) verankert und das erste deutsche Informationszugangsgesetz trat hier 1998 in Kraft.
Vorträge und Material von Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg) :
Das in Artikel 42 der EU Charter der Grundrechte und in Artikel 255 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gegebene Einsichtsrecht (Verordnung 1049/2001 vom 30. Mai 2001) gilt gegenüber dem Europäische Parlament, dem Rat und der Kommission. Hier eine Auswahl von Rechtstexten über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten mit Rechtsprechung.
| Organisation | Name mit Link | Über- setzung |
| Generalversammlung, 10.12. 1948 | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ... "Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." | English |
| Vereinte Nationen, 1966 | Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." | English |
| Europa UNECE, 1998 | United Nations Economic Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention: http://www.unece.org/env/pp/acig.htm | English |
| COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 | E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Report of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to Commission on Human Rights resolution 1997/26: III A: Verstößt Deutschland gegen UN-Menschenrechte? | |
| COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 | E/CN.4/2000/63, 18 January 2000: Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in accordance with Commission resolution 1999/36: III B | |
| UN Special Rapporteur, 2004 | 6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit der UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung: Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht | English |
| Bundesregierung, 11.2.2011 | Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte streichen. Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab. | |
| General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR, 2010 |
Human Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2 embraces a general right of access to information held by public bodies. Such information includes all records held by a public body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm |
Nach
Gesetzen 1766
(1949) in Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970
in
Norwegen und 1985
in
Dänemark ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz
überfällig und notwendig um mit der internationalen Entwicklung
Schritt zu halten. Der Europarat hat 1981 in der Empfehlung
"Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Deutschland ist fast das einzige
Land in der EU ohne ein IFG. Der
Entwurf
für ein IFG des
Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahre 1977 enthält einen Rechtsvergleich
mit anderen Ländern. Hier findet sich eine Petition an den deutschen
Bundestag.
Zwar ist seit 1.1.06 ein IFG in Kraft. Allerdings wurden internationale Standards
begrenzter Kosten, der maximalen Einsicht bei minimalen Ausnahmen
nicht erreicht.
Unterstützt das deutsche
(Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz, mit
folgender E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier
klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text
übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm
beliebig geändert und ergänzt werden).
Unterstützt das deutsche
(Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz, mit
folgender E-Mail an die Koalitionsfraktionen (hier klicken):
Nach der Einführung der Informationsfreiheit 1766 in Schweden
gibt es nun solche Gesetze in allen Ländern der EU außer
Deutschland. Deshalb ist die Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland überfällig.
Eine erfolgreiche Durchführung dieses notwendigen, positiven und
zukunftsorientierten Gesetzes kann zeigen, dass die Regierung
Schröder nach der Stagnation der Kohl-Ära die notwendige
Entschlusskraft besitzt um die Zukunft zu bewältigen. Das
Bündnis 90/Die Grünen haben durch ihren Gesetzesvorschlag vor 4
Jahren gezeigt, dass sie den Willen besitzen, Deutschland aus
seiner Schlusslichtposition in diesem Gebiet zu befreien.
Leider fällt der Referentenentwurf des SPD geführten BMI in
vielen Gebieten hinter die Landesgesetze zurück und benötigt
Nachbesserungen um Deutschland an die internationale Entwicklung
heranzuführen, insbesondere was Beschwerdemöglichkeiten,
Bearbeitungszeiten und die Kosten für die Akteneinsicht betrifft
("bis zu 1000 DM"), die prohibitiv hoch sind,
verglichen mit anderen Ländern z. B. Skandinavien.
(Dieser Text kann im E-Mail Programm beliebig geändert und
ergänzt werden, z. B. durch das hinzufügen von Abschnitten).

Nach
Gesetzen in fast allen Ländern der EU, sowie den Bundesländern Brandenburg,
Berlin,
Schleswig-Holstein,
Nordrhein-Westfalen,
Bremen
(16.5.06) und Hamburg
(29.3.06) Saarland (12.7.06) und Mecklenburg-Vorpommern
(27.6.06), Thüringen (20.12.07), Sachsen-Anhalt (29.5.08) und
Rheinland-Pfalz (4.6.08) sind IFG notwendig um mit der
internationalen Entwicklung Schritt zu halten.
Oppositionsparteien in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen, Niedersachsen,
Sachsen hatten parlamentarische Initiativen zur Verabschiedung
von IFG ergriffen, die niedergestimmt wurden. Hamburg,
Thüringen,
Sachsen-Anhalt,
und Rheinland-Pfalzhaben
2006/2007/2008 Gesetze
verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen
stimmten alle Parteien der Informationsfreiheit zu. Zusammenfassend
haben also 11 Länder Informationsfreiheit aber 5 haben dagegen
gestimmt.
Unterstützt Informationsfreiheitsgesetze in den
Bundesländern: Baden-Württemberg,
Bayern,
Hessen,
Niedersachsen,
Sachsen
mit folgender E-Mail:
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz da dadurch das
Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
behördlichen Informationen bekommen. Die demokratischen
Beteiligungsrechte der Bürger werden gestärkt gemäß dem
Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne
Verwaltung" unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich
hoffe auf breite Zustimmung, da es sich hierbei um wichtige
demokratische Rechte handelt, die in allen EU Staaten und auch 11
Bundesländern gewährt werden.
(Diese E-Mails gehen an die Fraktionen, die dem Antrag auch
zustimmen müssen mit Kopien an die Antragsteller. Leider wird
nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen, kann aber
natürlich verändert werden).
Nach Gesetzen 1766
(1949)
in Schweden, 1919
in Finnland, 1966
in den USA, 1970
in
Norwegen und 1985
in
Dänemark ist die Informationsfreiheitsgesetz in der EU und
fast allen Mitgliedsländern eingeführt. Der Europarat hat 1981
in der Empfehlung "Recommendation
No. R (81) 19" seinen Mitgliedsstaaten die
Informationsfreiheit empfohlen. Aber einige wenige
Mitgliedsländer geben ihren Bürgern diese Recht nicht. Es fehlt
ein Mindeststandard. Hier findet sich eine Petition
an das Europäische
Parlament.
Support Freedom of Information, by
the
following call of Statewatch (click here):
I/We support the call to
EU institutions for a democratic and accountable "Open
Europe" on access to documents.
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Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
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