Walter Keim Torshaugv. 2C N-7020 Trondheim, 8.4.01 An die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstr. 32 D-70597 Stuttgart Ihre Nachricht vom 23.10.00, Ihr Zeichen 523-27/RR/TH Bereff: Ihre mangelnde Berufsufsicht von Arzt Dr. med. (...) Sehr geehrte Frau Trautmann, Sie interpretieren mein Anliegen dahingehend, dass die "Formulierung ... ... Medikation, die bei den vorangehenden ... sicherlich indiziert war..." beanstandet wurde. Weiter schreiben Sie: "Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum einem Arzt nicht gestattet sein soll, Ihren (meinen?) Angaben zu glauben." Ihre Interpretation ist schon deshalb falsch, weil damit die Verweigerung des Einsichtsrechts in den objektiven Teil der ärztlichen Unterlagen (Beweissvertuschung), versuchte Körperverletzung, Festhalten am Falschdatieren von Artzbesuchen, ungebührlich langes Warten in der Paxis ohne Information wie lange und warum, sowie mangelnde Antworten durch Dr. Med (...) (alles Verstösse gegen das ärztliche Berufsrechts) nicht behandelt werden. In diesem Fall ist eine schriftliches Verbot von weiterer ...medikation vom 18.6.98, dokumentert. Der Versuch der Hausärztin ca. 1 Monate später wieder diese Medikation zu geben, stellt so lange eine versuchte Körperverletzung dar, wie ein Einverständnis nicht bewiesen wird. Aus den ärztlichen Unterlagen der Hausärztin geht das nicht hervor. Die Rechtsprechung legt zweifelsfrei fest, dass der Arzt den Patienten selber untersuchen muss. Deshalb ist die hier zugrundegelegte zeitliche Ferndiagnose für die Zeit vor der ersten Untersuchung unzulässig. Da ich die Medikation am 15.4.98 selber abgesetzt habe, ist ihre Unterstellung, diese "sichere" ärztliche Diagnose sei aufgrund meiner Angaben entstanden vor dem Hintergrund der Tatsachen völlig falsch ja geradezu ein absurder Blödsinn. Es ist ja auch von Dr.med. (...) dokumentiert, dass diese Absetzung von mir vorgenommen wurde (24.6.98: "rieten wir deshalb ..., diese weiterhin wegzulassen) und von Hernn Dr. med. (...) in der ersten Untersuchung gutgeheisen wurde. Das geschah nachdem er die Hausärztin angerufen und ich ihre Einlassungen nicht bestätigt habe. Ich habe damals angekündigt, dass ich die Ärtzin fragen werde, ob sie das selber gesehen hat. Wie aus dem Brief vom 18.6.98 hervorgeht wurde eine Antwort verweigert. Übrigens zeigt der erste Brief mit der der Bitte um Zurückziehung Befundes, dass ich ursprünglich gar nichts dagegen habe, dass sich Ärzte in ihren Unterlagen gegenseitig Unfehlbarkeit attestieren. Aber darunter soll also nicht der Patient leiden. Herr Dr. (...) hat bis heute die Einsicht in die ärztlichen Unterlagen verweigert. Der Einschreibebrief an ihn vom 6.6.2000 ist bis heute unbeantwortet. Deshalb kann ich diese Angelegenheit nicht als abgeschlossen betrachten. Offensichtlich kann er sich das auch deshalb leisten, weil die ärzliche Berufsaufsicht das nicht einmal wahrnimmt. Der hier vorliegende Verdacht auf versuchte Körperverletzung wird durch die völlig fehlende Berufsausicht der Ärztekammer Verschub geleistet. Die Unterstützung der Unterlassung des Einsichtsrechts unterstützt möglicherweise Beweisvereitelung. Dieser Skandal dokumentiert, dass der Volksmund Recht hatt, dass "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt". Ihr totales Versagen bei der ärztlichen Berufsaufsicht hat die völlige Rechtlosigkeit der Patienten im vorgerichtlichen Bereich zur Folge. Damit wird das aus vordemokratischer Zeit herrührende Selbstverwaltungsrecht dazu missbraucht die Patienten in völliger Rechtlosigkeit zu lassen. Natürlich ist das im Widerspruch des Verfassungsauftrages, das politische System nach demokratischen Grundsätzen zu ordnen. Man würde wünschen, dass die Ärzteschaft nur einen winzig kleinen Teil des Aufwandes für den zur Zeit tobenden Kampfes um finanzielle Vorteile den Rechten der Patienten widmet. Falls Sie Ihre Entscheidung nicht revidieren,fordere ich eine Klagebehelsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung. Mit freundlichen Grüßen Walter Keim Kopie: Innenministerium Baden-Württemberg, Bundesgesundheitsminister BAK Autor der Patientenrechtscharta Petitionsausschuss des Bundestages Walter Keim Torshaugv. 2 C N-7020 Trondheim E-mail: walter.keim@gmail.com Homepage: http://home.broadpark.no/~wkeim/ Homepage: http://home.broadpark.no/~wkeim/ PS: Dieser Brief wurde von der Bezirksärztekammer nicht beantwortet. Deshalb wurde am 9.5.2001 an das Szialministerium geklagt: http://home.broadpark.no/~wkeim/010509sb.htm