Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um die Menschenrechte zu sichern. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem vertraglich verpflichtet die
«Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.» (Walter Kälin, in: Das Bild der Menschenrechte. Herausgegeben von Lars Müller, Walter Kälin, Judith Wyttenbach. Baden 2004, S. 17) [www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/idcatart_7564-content.html]
In der Europäischen Union sind Menschenrechte in Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION und Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU aufgeführt. Die EU Kommission schreibt über den "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte". Leider ist das bisher nicht in Direktiven umgesetzt.
Verletzungen der EMRK können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen behandelt individuelle Klagen bezüglich der Einhaltung des IPbürgR. Der Pakt über soziale Menschenrechte IPwskR wird durch Staatenberichte überwacht: Dabei hat Deutschland den am 30.6.2006 fälligen 5. Bericht E/C.12/DEU/Q/5 erst am 16.9.2008 erstellt. Die UN stellten Deutschland an den sozialen Pranger.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Basis von Vorschlägen der Vereinten Nationen (UN Resolution 48/134 of 20. Dezember 1993) und des Europarats Empfehlung Recommendation No. R (97) 14 errichtet. In den Schlussbemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Deutschland. 31/08//2001.EC. 12/1/Add.68 mahnt der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen diese Aufgabe an. Trotzdem wurde der erste Direktor Percy MacLean (nun wieder Richter am Verwaltungsgericht Berlin) zum Rücktritt gezwungen, da er auch Menschenrechte in Deutschland einbeziehen wollte, wie sowohl die VN und der Europarat empfohlen hatten. Die Gegner empfahlen Menschenrechte im Ausland zu behandeln. (Siehe: Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?).
Zur Durchsetzung von Rechten gegenüber der Verwaltung wird der Bürger wird auf den Rechtsweg (Art. 19 Abs. 4 GG) hingewiesen. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung), um rechtsuchende Bürgern diese Menschenrecht gegen Behörden zu sichern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetze) als Menschenrecht anerkannt. Am peinligsten ist das Fehlen von Informationsfreiheitsgesetzen in den 5 Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. 115 Staaten (http://right2info.org/laws) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen, d. h. besseren Aktenzugang als 5 Bundesländer.
Inzwischen haben ca. 90 Staaten mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern Informationsfreiheitsgesetze. Info Europe und das Centre for Law and Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://rti-rating.org/results.html), auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten, d. h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche Bürger im Bund.
Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum IPbürgR streichen (Anlage 25). Am 24.3.2011 (Seite 17 des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft General Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage 26).
Da also das deutsche Institut für Menschenrechte daran gehindert wird Menschenrechte in Deutschland zu beobachten, habe ich meine eigenen Untersuchungen angestellt und im Internet veröffentlicht: Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Familienleben und faires Verfahren. (Anlage 1: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_egmr.htm)
Das Ergebnis dieser Untersuchung ist:
Die legislative, exekutive und judikative Gewalt bietet nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR, der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen" Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklich nationale Souveränität so missbrauchen?
Zwar wurde das meine meisten gelesene Seite, aber keiner der angeschrieben ca. 20 staatlichen Stellen (Bundespräsident, Bundeskanzler usw.) hat je darauf geantwortet. Folgende Stellen haben nicht geantwortet:
Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung (26.10.2003), Bundesministerium der Justiz (27.10.2003), Kammeranwalt der Landesärztekammer Baden-Württemberg (28.10.2003), Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (1.11.2003, 10.4.06), Klaus Stoltenberg (BMJ), Ltd. Regierungsdirektor Detlef Brandner (Regierungspräsidium Karlsruhe), hessischer Innenminister Volker Bouffier, hessische Kultusministerin Karin Wolff, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Petitionsausschüsse von 12 Bundesländern, Bundesverwaltungsgericht, German Helsinki Committee for Human Rights, 8 Bundesländer, die weiterhin das Menschenrecht der Informationsfreiheit verletzen (2006), Polizeiinspektion Wilhelmshaven, Bundesjustizministerium (28.4.07), Rudolf Bindig (Deutsches Instituts für Menschenrechte), Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg), BMJ 11.8.07.
Am 18. November 2003 (Anlage 3) und 21. November 2006 (Anlage 4) wurde deshalb der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 2). Nun geht es um die Verwirklichung und Umsetzung seiner Vorschläge:
Deshalb wurde Petitionen an den Bundestag und die Länderparlamente und Briefe an andere Verantwortliche geschrieben um die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates zu verwirklichen:
13.12.2011: Akteneinsicht Stellungnahme über Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars, 5,9 Milliarden Menschen haben bessere (über den Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Einsichtsrechte als in Bayern
15.10.08: Anhörung im Deutschen Bundestag zum 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik - Statement von Frauke Seidensticker: Bedauerlich dass keine Auseinadersetzung mit dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates Thomas Hammarberg enthalten ist.
08.09.08: Antrag auf Akteneinsicht beim bayrischen Justizministerium: Wie begründet Bayern sich nicht von der durch Führererlass eingeführten Dienstaufsicht für Richter durch Exekutive abzuwenden?
11.08.08: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter im Saarland in Menschenrechten schulen.
25.03.08: Aufforderung an Landgerichtspräsidentin Zweibrücken Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen. Aufforderung an Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz beizustehen.
20.12.07: Petition an hessischen Landtag, die Vorschläge des Menschenrechtskommissars umzusetzen. Behördliche Kindsentführung durch Amtsgericht Lampertheim und Jugendamt Heppenheim.
20.12.07: Wormser Missbrauchsprozesse: Der Fall Spatzennest - GAU für den Kinderschutz?. Ausführliche, begründete Petition an den Landtag von Rheinland-Pfalz.
26.11.2007: Präsidentin der NGO-Konferenz des Europarats fordert Abschaffung der Jugendämter um die in den Bamberger Erklärung erwähnten Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.
22.11.2007: Wird der Bundestag Behördenwillkür der Oberfinanzdirektion in Chemnitz stoppen?. (Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Bedienstete der Oberfinanzdirektion in Menschenrechten schulen).
22.11.2007: Wird der Landtag Behördenwillkür in Sachsen stoppen?. (Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Sachsen in Menschenrechten schulen). Einspruch.
18.11.2007: Tumulte von Juristen gegen Publikumsdiskussion über Menschenrechtsverletzungen? Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in NRW in Menschenrechten schulen. Entgegnung.
14.11.2007: Straffreiheit für Menschenrechtsaktivisten in Niedersachsen (Ausführliche Begründung). Einspruch.
05.11.2007: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Hessen in Menschenrechten schulen (Ausführliche Begründung).
26.10.2007: Menschenrechtskommissar las den Vorschlag gesetzlicher Reform mit Interesse und wird ihn möglicherweise benutzen.
25.10.2007: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter in Bayern in Menschenrechten schulen (Ausführliche Begründung).
23.10.07. Bamberger Erklärung stellt bezüglich der Jugendämter "Verletzungen der Menschenrechte von Art. 3, Art. 6, Art. 8, Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte" fest.
22.10.2007: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter des OVG Berlin-Brandenburg in Menschenrechten schulen.
22.10.2007: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Richter des Verwaltungsgerichts Berlin in Menschenrechten schulen (Ausführliche Begründung).
18.08.2007: Bundestag: Menschenrechte verbindlichen machen und Justiz dem Gesetz unterwerfen.
28.06.2007: Wird der EGMR die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten fördern? ECHR Appl. Keim (II) v. Germany No. 31583/07: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/egmr-klage-en.htm
17.06.2007: Unterstützung der EU Petitionen um Menschenrechtsverletzungen und Rechtssicherheit bei Jugendamtssachen.
05.05.2007: Petition Bundestag 2-16-02-1131-021997: Veröffentlichung von Nebentätigkeiten.
11.11.2005: EGMR. Keim v. Germany. Appl. No. 41126/05. http://home.broadpark.no/~wkeim/files/echr-061101.htm. Antwort.
21.12.2003: Petition über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats. Verwaltungsklage mit dem Ziel eine faire Antwort zu bekommen scheitert deshalb anschließende Verfassungsbeschwerde und EGMR Klage.
Außerdem habe ich auch an der Bamberger Erklärung mitgearbeitet:
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Folgende Menschenrechte werden untersucht und Menschenrechtsverletzungen festgestellt:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 14.4.2009 im Urteil Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Hungary den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung als Menschenrecht anerkannt. Die Entscheidung in der Rechtssache Nr. 37374/05 von TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Ungarn hat am 14.4.09 diese Rechtsprechung bestätigt.
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählten Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und (das davon abgeleitete) Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs möglich, wenn die Abgeordneten deutscher Parlamente nur wollten und was taugten.
Sind weitere Verstöße bekannt? Bitte Schreiben Sie mir falls Sie zusätzliche Informationen haben.
PS:
Ich danke allen, die mir Informationen gegeben haben. Diese Internetpublikation ist auch ein "Hearing": Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
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