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Einsicht in Patientenakten: Aber wie macht man das?
Nach BVerfG, 1
BvR 1130/98 vom 16.9.1998 gebietet das Recht auf
Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 1
Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) es, jedem Patienten
gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen
Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen
einzuräumen.
Der Anspruch umfasst danach grundsätzlich nur Aufzeichnungen
über objektive physische Befunde und Berichte über
Behandlungsmaßnahmen (vgl. BGHZ 85, 327 <333 ff.>), kann
sich in Einzelfällen aber auch auf den sensiblen Bereich nicht
objektivierter Befunde erstrecken (vgl. BGHZ 106, 146 <151>)
Dabei kann der Anspruch nicht pauschal abgelehnt werden, der
Ärzte "die entgegenstehenden therapeutischen Gründe
vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings
ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (vgl. BGHZ 106, 146
<150 f.>)." In
der Psychiatrie gelten Besonderheiten.
International ist die Einsicht z. B. durch. Active Citizenship
Network4 in der European Charter of Patients Rights5 konkretisiert und Artikel 10
des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8 beschreibt Einsichtsrechte als
Menschenrecht.
Trotzdem benehmen sich manche Ärzte auch heute
noch wie Halbgötter in weiß und ignorieren dieses Recht. Man
kann dann entweder einen Rechtsanwalt nehmen oder an die
Ärztekammer und dem rechtsaufsichtsführenden Sozialministerium
klagen. Leider sieht der Petitionsausschuss nicht, dass
Patientenrechte besserer gesetzlicher Grundlagen bedürfen.
Wenn der Arzt keine Einsicht gewährt kan man ein
gericht anrufen. Das kostet allerdings Geld. Man kann auch die
Ärztekammer anrufen. Der dargestellte Fall zeigt allerdings,
dass die Ärztekammer nicht nur nicht hilft, sondern dem Arzt
einen "Freibrief" erteilen kann, keine Einsicht zu
gewähren. Dieser "Persilschein" schützt ihn später.
Nur die Rechtsaufsicht des Sozialministeriums über die
Ärztekammern hilft etwas. Letztendlich kann erst die Anrufung
des Petitionsausschusses helfen.
Klagegang:
- Einsichtsgesuch an Arzt in Arztunterlagen. Vorgehensweise
und Musterbriefe vom VDK,
Mecklenburg-Vorpommern
Patientenberatung
und DAK.
Peter
Lehmann: Tricks
um als psychiatrischer Patient seine Krankenunterlagen
einsehen zu können(siehe Seite 2).
- Klage an Bezirksärztekammer da er
ein Jahr lang nicht antwortete.
- Da die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg dieses Verhalten nicht beanstandete12 und zusätzlich noch die Klage13
auf den Kopf stellte und dem
Kläger unberechtigterweise die Schuld zuwies14 muss an die
Landesärztekammer geklagt werden. Hier wurde der
Volksmund bestätigt, dass eine Krähe der anderen kein
Auge aushackt. Den Ärztekammern fehlt die
Unabhängigkeit um als Klageinstanzen Patientenrechte
wahrnehmen zu können, d. h. der klagebehandelnde Jurist
könnte entlassen werden, wenn er sich auf die Seite der
Patienten stellen würde.
- Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg erbat zwar vom
Arzt die Einsicht20 trug
aber sonnst nichts bei der Klage
(übersandt vom Sozialministerium)21
abzuhelfen. Da Akteneinsicht in den Klagevorgang nicht
gewährt wird, kann man sich leisten zu mogeln. Aber
meine Pappenheimer haben sich ja schon vorher deutlich zu
erkennen gegeben. Hier wurde möglicherweise das informationelle Selbstbestimmungsrecht
verletzt auf jeden Fall aber geschummelt22.
Wegen der Einsichtsverweigerung fliegt nicht auf, wer das
gemacht hat.
- Das Sozialministerium von
Baden-Württemberg führt nur
Rechtsaufsicht23, keine
Fachaufsicht. Die Klage wird
falsch dargestellt24, um
die Rechtsaufsicht zu
vernachlässigt25. Die
dokumentiert unvollständige Einsicht in Arztunterlagen
wird unterschlagen, Akteneinsicht in den Klagevorgang
abgelehnt. Dieses Klageorgan ist im entscheidenden
Bereich (Fachaufsicht) nicht mal befugt was zu sagen, im
formalen Bereich lässt sie es durchgehen, dass
selbstverständliche EU Grundrechte (Einsicht) verletzt
werden.
- Das Innenministerium von
Baden-Württemberg schreibt nicht
zuständig zu sein26
für Datenschutzklage27. Eine Rechtsbelehrung28 wird nicht gegeben, da nur Gutachten gegeben werden29. Rechtsbelehrung30 über Mängel der
Berufsordnung bleibt unbeantwortet31.
- Die Berufsordnung
der Ärzte vom 10. April 2003 gibt nur Einsicht in
objektive Krankenunterlagen: nach §10 Absatz (2) sind
von der Einsicht "ausgenommen ... diejenigen Teile,
die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen von
Ärztinnen und Ärzten enthalten." Der Landtag von
Baden-Württemberg passte die Berufsordnung der Ärzte
nicht an die neueste
Rechtsprechung (1
BvR 1130/9894) an, dass
die Ablehnung in subjektive
Informationen der Begründung bedarf. Damit beruft
sich die Berufsordnung immer noch auf 20 Jahre alte
Rechtsprechung.
- Der Petitionsausschuss stellt zwar u.a. "mangelhafte
inhaltliche Auseinandersetzung mit ...
Beschwerdepunkten" fest. Der Landtag
von Baden-Württemberg schreibt aber seine Antwort39
des Petitionsausschusses nur vom wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums40 ist. Kein Wunder, dass der
Petitionsausschuss die Einsicht
ablehnte41. Mängel bei
gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und
gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen
und das System als "die beiderseitigen Interessen
von Ärzten und Patienten in ein vernünftiges
Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge"
bezeichnet.
- Der Kammeranwalt verschaffte
Patientenrechten keine Geltung79?
(Beispielsweise erhob das Berufsgericht für den Beschluss der
Nichtbehandlung Gebühren80).
Anfrage Gebührenordnung81 (pdf).
Akteneinsichtsgesuch nach 2
Jahren Untätigkeit. Die
verbandsinterne Aufsicht greift nicht. OStA Gernot Blessing verschleppte
auch Verfahren gegen verurteilte SS Mörder: Ist er als
Kammeranwalt geeignet?
- Das angerufene Berufsgericht
behandelt in seinem Urteil nur Akteneinsicht: Die
Bezirksärtzekammer hat angeordnet, dass er nicht
antworten muss: Deshalb Freispruch. Alle anderen Punkte
werden nicht behandelt. Das bedeutet, dass der Arzt
freigesprochen wird, da er vom der "Körperschaft
des öffentlichen Unrechts" Ärztekammer
Nordwürttemberg die Erlaubnis bekam Patientenrechte
nicht zu beachten.
- Eine Verfassungsbeschwerde hilft nicht: Die Halbgötter in Weiß
stehen über dem Menschenrecht der Akteneinsicht.
Gibt es Hoffnung? Fragen:
Wird die Anrufung des
petitionsausschusses helfen?
Werden Selbsthilfegruppen in
der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der
Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/
61, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82
(Petition PDF-Format.)
und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/
83 und http://www.aerzte-pfusch.de/
84.
Wird die Patientenbeauftragte zur
Verbesserung der Lage beitragen?
Wird die WHO, die die "Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung
der Bürger zum selbstbestimmten Handeln85"
ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses Programm seit 1999 ohne
Aktivitäten86.
Als EU-Bürger frage
ich auch87: Wie lange möchte die EU Kommission:
http://home.broadpark.no/~wkeim/330166.htm88
und das EU Parlament89
(Courrier du Citoyen90)
noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in
Europa üblichen Patientenrechte (siehe European
Charter of Patients Rights91)
und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass
ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach
Deutschland reise? Wie lange noch wird die EU dulden, dass
Deutschland ein Schandfleck im "Raum der Freiheit"
ist?
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in
der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den
Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den
europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten
beachtet werden". Wird das Parlament seiner Meinung Geltung
verschaffen und die Petition http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_eu.htm89 positiv beantworten?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_un.htm,
http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/patients.htm#e-mail
Anlagen
- Active
Citizenship Network: http://www.activecitizenship.net/
- European
Charter of Patients Rights: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/european_charter.htm
- Artikel
10 des Übereinkommens über Menschenrechte und
Biomedizin: http://book.coe.fr/conv/de/ets/164-de.htm#A-10
- Patientenrechte in Norwegen: http://home.broadpark.no/~wkeim/no_gesetze.htm.
- Verweigerung der
Einsicht in Arztunterlagen: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/000606dg.htm
- Ein Jahr lang
keine Antwortet: http://home.broadpark.no/~wkeim/000719ab.htm
- Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg 23.10.2000: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/001023bzak.pdf
- 19.7.2000: Klage
an Bezirksärztekammer: http://home.broadpark.no/~wkeim/000719ab.htm
- 8.4.2001: An
Bezirksärztekammer: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/010408bzak.txt
- KV Abrechnungsbetrug:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,228591,00.html
- Der Spiegel 52/2002: Kartell der
Abzocker: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/kartell_der_abzocker.pdf
- Ärztlichen
Berufsordnung § 2 (4): http://www.bnf.de/originalia/mbo.html#BI2
- Bundesärztekammer
2.10.2000: http://home.broadpark.no/~wkeim/001002bak.htm#bak
- Verbandsinterne
Aufsicht der Bezirksärztekammer: http://home.broadpark.no/~wkeim/001002bak.htm#010624
- Landesärztekammer 12.06.01: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/010612abw.pdf
- Klage an
Sozialministerium: http://home.broadpark.no/~wkeim/010509sb.htm
- Selbstbestimmungsrecht
verletzt und geschummelt: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/000719dg.htm
- An Sozialministerium: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition3_sbw.htm
- Sozialministerium 26.10.01: http://home.broadpark.no/~wkeim/011026sb.htm
- Sozialministerium 16.10.01: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011016sm.pdf
- Innenministerium 16.08.00: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/000816im.pdf
- An Innenministerium 19.07.00: http://home.broadpark.no/~wkeim/000719ib.htm
- An Innenministerium 04.10.00: http://home.broadpark.no/~wkeim/001004ib.htm
- An Innenministerium: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition3_ibw.htm
- An Innenministerium 20.07.00: http://home.broadpark.no/~wkeim/000720ib.htm
- Innenministerium 15.05.01: http://home.broadpark.no/~wkeim/010515ib.txt
- http://www.lebertransplantation.de/pdf/Patientenrecht.pdf
- Patientenrechte heute: http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_in_deutschland.htm
- Petition: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition2.htm#petition
- AOK 2.4.2002: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/000402aok.pdf
- Verfassungsbeschwerde: http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm#hintergrund
- Charta
der Grundrechts der EU: http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art41
- http://www.patientenrechte.de/mvpatientenrechte.html
- Antwort auf Petition: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition3.htm#antwort
- Sozialministerium Baden-Württemberg: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/020607sbw.pdf
- http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition3_p2.pdf
- Petition Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_bw.htm#antwort
- http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- http://www.euro-ombudsman.eu.int/code/pdf/de/code_de.pdf
- Europarat: http://home.broadpark.no/~wkeim/020106coe.htm
- An Bundesaussenminister: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/011223fischer.htm
- An Bundesinnenministerium: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/020214bmi.htm
- http://www.forumjustizgeschichte.de/Zur_Veruntreuun.97.0.html
- http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsgesetz2.asp
- Rechtsberatungsgesetz aus dem jahre
1935: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_rechtsberatung.htm
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- Bundesgesundheitsministerium 20.08.00: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/000820bmg.pdf
- Verfassungsbeschwerde Rechtsberatung: http://www.gabnet.com/jus/rberg1.htm
- Verfassungsbeschwerde Dr. Kramer: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=110
- Verfassungsbeschwerde Zusatz: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=111.
Ergebnis: http://www.forumjustizgeschichte.de/Wasch_mir_den_P.198.0.html
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- http://www.kvberlin.de/STFrameset165/index.html?/Homepage/publikation/archiv/kvbla0702/kvb0702u.html
- http://home.broadpark.no/~wkeim/files/heesch.htm
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- Umgang der Justiz mit NS-Vergangenheit:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Umgang_der_Justiz_mit_ihrer_NS-Vergangenheit.htm#80
- Patientenvereinigung: http://www.patienten-verband.de/
- Verfassungsbeschwerden
Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm
und vom 18.8.05: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/verfassungsbeschwerde.htm
- Verfassungsbeschwerde 5.5.2002: http://home.broadpark.no/~wkeim/v-klage.htm#patienten
- Bundesverfassungsgericht: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/020621bvg.pdf
- Berufsverbote: http://www.berufsverbote.de/docs/hh-dammann.html
- Bundesverfassungsgericht:http://home.broadpark.no/~wkeim/files/030310bvg.htm
- Bundesverfassungsgericht: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html
- http://www.justizskandale.de/1/schoeler_bverfg.html
- Petition Patientenrechte: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition4.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf
Petition: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition4.htm#antwort
- Petition: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition4.htm#menschenrechte
- Petition: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition4_bgm.htm
- Bundesministerium der Gesundheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/030314bgm.pdf
- Bundesministerium der Gesundheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/030428bgm.htm
- http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A
- Sachverständigenrates 200/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf
- World
Health Report 2000: http://www.who.int/whr/2001/archives/2000/en/index.htm
- WHO Health ranking: http://www.photius.com/rankings/healthranks.html
- Kammeranwalt:
http://home.broadpark.no/~wkeim/020322ab.htm
- Landtag Baden-Württemberg: Petition
13-1413: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/L-BW-Petition_13-1413.htm
- Gebührenordnung:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Gebuehrenordnung.htm
- Notgemeinschaft Medizingeschädigter
e.V: http://www.bag-notgemeinschaften.de/Petition/petition.html
- http://www.geburtsschaden.de/
- http://www.aerzte-pfusch.de/
- Europäischer
Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die
Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln:
http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b
- Patients Rights in Europe: http://home.broadpark.no/~wkeim/patienten.htm#WHO_1997
- http://home.broadpark.no/~wkeim/020418eu.htm
- http://home.broadpark.no/~wkeim/330166.htm
- Petition to EU Parliament: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_eu.htm
- Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an das
Bundesgesundheitsministerium mit einer Kopie an den Bundestag.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier
klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die
Regelungen zum Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in
vielen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb
für den Patienten schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen
viele Beteiligten (u. a. der Sachverständigenrat) Bestrebungen,
die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich zu
regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller Beteiligten im
Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte nun
einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition
gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert
werden. Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet.
Dabei kann die European Charter of Patients Rights
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/european_charter.htm
Anregungen geben.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
Unterstützt die Stärkung der
Patientenrechte durch eine E-Mail an die Kommission der EU mit
einer Kopie an das Europäische Parlament.
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die
Rechte der Patienten sichern. Aber Minimum Standards
fehlen. Um allen Europäischen Bürgern Patientenrechte zu
garantieren und mit der internationalen Entwicklung mitzuhalten
sollten Patientenrechte in den Mitgliedsstaaten gestärkt werden.
Support Patients rights, by
the following E-Mail to the European Commission (click here):
I
support the call to the European Commission for securing the
rights of patients.
As a guideline I suggest to use European Charter
of Patients Rights http://home.broadpark.no/~wkeim/files/european_charter.htm
and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of
Europe on the development of structures for citizen and patient
participation in the decision-making process affecting health
care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
.
(You may change the text according to your needs).
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