„Zugang
zu
Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung
gewährleistet
sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung
basiert".
UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
Meinungsfreiheit 2004
Die
parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes;
Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch
geschieht, ist nicht möglich. (BVerfGE 40, 296
<327>)
in English:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/if-dimr-pbt-en.htm
Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.04.2011
An
das
Ausschuss
für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Deutsches
Institut für
Menschenrechte
Bundestag
Zimmerstr.
26/27
Platz
der
Republik 1
D-10969 Berlin
D-11011
Berlin
Betreff: Menschenrecht
auf Informationszugang fehlt im
Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40
des Zivilpaktes
Zusammenfassung:
- Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist
ein Menschenrecht des Zivilpaktes
- 5 Bundesländer verstoßen gegen diese Menschenrecht der
Informationsfreiheit
- Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht
respektiert
- Empfehlungen:
- Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen
werden.
- Der Rang des Zivilpaktes sollte gestärkt werden.
- Die
Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates sollten
verwirklicht werden, z. B. sollten
Verwaltung und
Richter in
Internationalem Recht und
Menschenrechten geschult werden.
- Richter sollten nicht mehr
von der Exekutive eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht
unterliegen und damit Resolution
1685
(2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates verwirklicht werden.
- Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention
für Menschenrechte (EMRK) sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de
aufgenommen werden.
- Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung
der Menschenrechte in Deutschland beauftragen.
- Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Sechsten Staatenbericht der
Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) datiert 31. März
2010 (Anlage
1). Weiter
beziehe ich mich auf die Mitteilung der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte mich an das Deutsches Institut für
Menschenrechte zu wenden (Anlage
2), bezüglich einer Klage über Verletzung des Menschenrechts
der Informationsfreiheit in Deutschland (Anlage
3).
1. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist
ein Menschenrecht des Zivilpaktes
Die Informationsfreiheit
(einschließlich des Zugangs zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der
Meinungsfreiheit und
auch durch international anerkannte Menschenrechte
der VN speziell des Artikels 19 des
Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR,
BGBl. 1973 II S.
1534) geschützt, der nach Art. 59 (2) GG in ein Bundesgesetz
transformiert wurde und neben der Meinungsfreiheit die
Freiheit
"(sich) Informationen ... zu beschaffen" enthält.
Der
UN Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to
freedom of opinion and expression berichtete z. B. in E/CN.4/1998/40,
28 Januar 1998 und E/CN.4/2000/63,
18 Januar 2000 dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung ein Menschenrecht ist.
Dies ist auch der Hintergrund, dass die UN, OSZE und AOS in ihrer gemeinsamen Erklärung vom
6.12.2004
bestätigen, dass die Informationsfreiheit
ein
Menschenrecht ist:
(Anlage
4):
"Zugang zu Informationen der
Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das auf
nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein
muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
Ausnahmen von diesem Recht müssen eng gefasst und sorgfältig
formuliert
werden.
Dies wird auch im "General Comment No. 34 on Article 19 of the
ICCPR" (Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte) bestätigt (Anlage
5):
"18.
Article 19, paragraph 2 embraces a
general right of access to information held by public bodies. Such
information includes all records held by a public body, regardless of
the form in which the information is stored, its source and the date of
production."
"19. (...) States parties should also
enact the necessary procedures,
whereby one may gain access to information, such as by means of freedom
of information legislation."
Deutschland
beantragte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf
Dokumente der
öffentlichen
Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum IPbürgR
zu
streichen
(Anlage J). Am 24.3.2011 (Seite
17
des Sitzungsprotokolls) lehnt das
Menschenrechtskomitee den
Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft
General
Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage
K).
Deutschland wendet sich auch gegen die in Artikel 49 d. h. die
Entkriminalisierung der Beleidigung. Dabei nimmt die Argumentation
ihren Ausgangspunkt im Grundgesetz. Da z. B. das Menschenrecht des
Zugans zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung kein Grundrecht des
Grundgesetzes ist, wird verlangt dass dieses Menschenrecht auch aus der
Interpretation des Zivilpakts entfernt wird.
[Inzwischen
haben ca. 90 Staaten mit mehr als 4,5 Milliarden Einwohnern
Informationsfreiheitsgesetze (Anlage
L). Info Europe und das Centre for Law and Democracy
haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland mit 54 von
105 möglichen Punkte auf Platz 85, das
heißt
ganz am Schluss (Right to Information Rating: Anlage
M),
auch hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten..
Nur Jordanien, Lichtenstein, Griechenland und Österreich schneiden
schlechter ab, d. h. ca.
4,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben besseren allgemeinen
Informationszugang als deutsche Bürger.]
2. Fünf Bundesländer verstoßen gegen das Menschenrecht des
Informationszugangs
Obwohl die Bundesländer Hessen,
Niedersachsen,
Sachsen,
Bayern
und Baden-Württemberg
mehrmals auf den Menschenrechtscharakter des Zugang zu Informationen
der öffentlichen Verwaltung hingewiesen wurden, wird diese
Menschenrecht fortgesetzt verletzt und Informationsfreiheitsgesetze
verweigert (Anlage 6).
Das
Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern führt mehr als ein Dutzend
Beispiele auf mit Verweigerung von Informationszugang, mangelnde
Auskunfts- und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (Anlage
10). In Anlage
7 werden weitere Verweigerungen von Akteneinsicht
dokumentiert.
Mit "Tricksen
und
täuschen" (Frankfurter Rundschau, 19.8.2010) wurde
Stuttgart 21 beschlossen und die Planung
vorangetrieben.
Die Schlichtung
von
22.10. bis 30.11.2010 sollte mit Offenheit und
Transparenz das "Ende
der
Mogelei" (Spiegel online, 11.10.2010) bringen. Alle
Fakten sollten "auf den Tisch
kommen". Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb als Akt
zivilgesellschaftlichen
Notwehr mehr als
ein Dutzend Anträge
auf Informationszugang (Anlage
13)
beim Verkehrsministerium (BMVBS),
Eisenbahn-Bundesamt (EBA),
Rechnungshof, Haushaltsausschuss des Bundestages und dem
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gestellt. Allerdings
stellte sich heraus, dass Akteneinsichtsgesuche nicht helfen ein
bisschen Demokratie zu verwirklichen (Anlage
14).
Die am 14. Dezember
2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen Korruption ist von mehr als
158 Staaten ratifiziert im Gegensatz zu allen anderen Staaten in
Europa. In Deutschland
konnte
die Konvention wegen ungenügender Bestimmungen der Korruption
von Parlamentariern nicht ratifiziert werden. Die
Korruption von Parlamentariern
ist in Deutschland praktisch straflos. Das Problem ist, daß nur
der direkte Kauf von Stimmen bestraft wird. Geheime
Vereinbarungen, Annahme von Provisionen, Nebentätigkeit in
Unternehmen usw. werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das
nötige Gesetz dagegen müssten die Abgeordneten selbst erlassen.
Die aber wollen von ihren unzeitgemäßen Privilegien nicht
lassen. Sie können praktisch von jedermann Geld oder andere
Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt fürchten
zu müssen. [Die Staatengruppe
gegen Korruption GRECO (Group
of
States against Corruption)
des Europarates sieht
schwere
Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland
und machte 2009 Vorschläge über die
Transparenz der
Parteienfinanzierung in Deutschland. Auch die Ratifizierung des
Strafrechtsübereinkommen
über
Korruption SEV-Nr. : 173 wurde vorgeschlagen (Anlage O). 43 der
47 andren Europaratsmitglieder haben diese Übereinkommen ratifiziert. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe
Ausschussdrucksache 17(4)283 des Innenausschusses) die Abgabe einer
Stellungnahme zum Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit
den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab. ]
[Ca.
50
Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung in der Verfassung verankert. Mehr als 115
Staaten (http://right2info.org/laws)
mit mehr als 5,3
Milliarden
Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetz oder
entsprechende Verfassungsbestimmungen. Damit sind Bürger in 5
Bundesländern bezüglich des Menschenrechtes des generellen Zugangs zu
Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung (über den
Anwendungsbereich von VIG und UIG hinaus) schlechter gestellt
als 5,5
Milliarden
Bewohner in der Welt.]
3. Der Gesetzesrang des Zivilpaktes wird in der Praxis nicht
respektiert
Im
Punkt 118 des Staatenberichtes steht: "Der Pakt ist als Bundesgesetz
Bestandteil der deutschen Rechtsordnung. Er ist daher für die Länder
auch in Bereichen der ausschließlichen Landeszuständigkeit
verbindlich." Dies wird weder von der Verwaltung noch von den Gerichten
in der Praxis respektiert.
Beispielsweise beschloss das LG Mainz
(1 QS 25/98):
"Die
deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren,
solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse", obwohl der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das aufgrund der EMRK
beschlossen hatte.
Die Seiten www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de enthalten
den
Zivilpakt nicht. Deshalb wurde am 28.4.2007
vorgeschlagen den Zivilpakt und andrere
Menschenrechtsverträge unter diesen Gesetzen aufzunehmen. Das wurde am
14.7.07 aus
Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt.
Das ist offensichtlich eine fadenscheinige Begründung.
In den Verfahren Walter
Keim ./.
Bundesrepublik Deutschland VG
2 A 85.04
und VG 2 A 55.07
hat weder das Verwaltungsgericht Berlin, noch das
Oberwaltungsgericht noch das Verfassungsgericht 1
BvR
1981/05, 1
BvR 2565/05 und 1
BvR 238/09 die Gewähr dafür geboten, sich für das
Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung einzusetzen (Anlage 7).
Weiter wurden viele Anträge auf Akteneinsicht die sich
auf den Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR)
stützten abgelehnt, ohne dass der Rang des IPbürgR
überhaupt zur Kenntnis genommen wurde (Anlage
7).
In
vielen Staaten – im Falle der EMRK sind es die meisten Vertragsstaaten
– haben völkerrechtliche Verträge Übergesetzesrang z. B. in Österreich
der Schweiz und Norwegen. (Anlage 12)
4. Empfehlungen
Die für Klagen auf Einsicht bei Verwaltungen zuständigen
Verwaltungsrichter sind von der Exekutive angestellt, befördert und
ihrer Dienstaufsicht unterworfen und haben damit nicht die in Artikel
14 IPbürgR
geforderte
Unabhängigkeit (Anlage
11).
Damit ist auch die in Artikel 97 GG geforderte Unabhängigkeit der
Richter de facto nicht verwirklicht. Sowohl Resolution 1685 (2009) der
parlamentarischen Versammlung des Europarates als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates sollten verwirklicht werden.
Im Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars des
Europarates Thomas
Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20.
Oktober 2006 wird
unter anderem vorgeschlagen, Verwaltung und Richter in Internationalem
Recht und
Menschenrechten zu schulen (Anlage
8). Leider lehnten
sowohl der Bundestag als
auch 8 Länderparlamente das ab (Anlage
9).
In ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert. Etwa 80
Staaten haben dieses
Menschenrecht gesetzlich verankert.
In Europa fehlt im wesentlichen nur noch Weißrussland. Nachdem die
wirtschaftlich
aufsteigende BRIC Länder Indien
2005, China 2008, Russland 2010 und Brasilien 2011 den
Zugang zu Informationen der
öffentlichen Verwaltung gesetzlich sicherten, fehlen im Wesentlichen
nur noch Afrika und der Nahe Osten.
Im übrigen war dieser Bericht über die Einhaltung
des Zivilpaktes
schon
am 1.4.2009 fällig. Trotzdem ist er bei den VN nicht
registriert und auch noch nicht auf dem Plan
der
Sitzungen.
Deutschland
hat folgenden Vorbehalt: "Artikel 19, 21 und 22 in Verbindung mit
Artikel 2 Absatz 1 des Zivilpaktes werden in dem Artikel 16 der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.
November 1950 entsprechenden Rahmen angewandt." dies betrifft die
Tätigkeit von Ausländern und wird im Kernbericht
vom 15.3.2009 Punkt 124 so begründet: "Der Vorbehalt wurde abgegeben
und wird aufrechterhalten, um die politischen Aktivitäten einer
wachsenden Zahl politischer Ausländerorganisationen zum Schutz der
inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu kontrollieren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der
Umsetzung
der
UN-Behindertenrechtskonvention
beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das
kommt aus dem Englischen "to monitor"
= beobachten,
kontrollieren).
Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention
verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2
der
UN-Behindertenrechtskonvention).
Der
Menschenrechtskommissar des Europarates hat vorgeschlagen das Deutsche
Institut für Menschenrechte darüber hinaus mit der Beobachtung aller
Menschenrechte in Deutschland beauftragen (Anlage
F).
Zusammenfassend werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Der Vorbehalt bezüglich Artikel 19 sollte zurück genommen
werden.
- Der Rang des Zivilpaktes sollte gestärkt werden, wie z. B.
in der Schweiz und Norwegen.
- Die
Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates sollten
verwirklicht werden, z. B. sollten
Verwaltung und Richter in
Internationalem Recht und
Menschenrechten geschult werden.
- Richter sollten nicht mehr von
der Exekutive eingestellt, befördert und der Dienstaufsicht
unterliegen
und damit Resolution
1685
(2009) als auch Empfehlung
Nr.
R
(94)12 des Europarates verwirklicht werden.
- Der Sozialpakt, Zivilpakt und die Europäische Konvention
für Menschenrechte sollten in www.Gesetze-im-Internet.de
und http://bundesrecht.juris.de
aufgenommen werden.
- Deutsche
Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
Deutschland beauftragen, wie vom Menschenrechtskommissar des
Europarates vorgeschlagen.
- Beleidigung sollte entkriminalisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: zivilgesellschaftliche Menschenrechtsorganisationen in
Deutschland, Transparency, Greenpeace,
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Humanistische Union,
netzwerk recherche, Mehr Demokratie
Human
Right Commissioner of the CoE, Fundamental
Rights
Agency, Ausschuss für
Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe,
Dr. Valentin AICHELE, Legal adviser,
German Institute for Human Rights,
International Ombudsman
Institute, Rudolf
Bindig (Deutsches
Instituts für
Menschenrechte), OSCE
Anlagen:
- Sechster Staatenbericht
der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 40 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt): http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_state_report_germany_6_2010_de.pdf
- 26.03.0207: Deutsches
Institut für Menschenrechte ist zuständig für Menschenrechte in
Deutschland: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/eu-hra-070329.pdf
- 01.03.2006: Access to
Information and other Violations of Human Rights in Germany :
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/eu-hra-complaint.htm
- 06.12.2004 Gemeinsame
Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten für den Schutz der
Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
- General
Comment
No. 34 on article 19 by the Human Rights Committee:
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
- 5 Bundesländer
ignorieren das Menschenrecht der Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/ifg-5-laender.htm
- Verwaltung und
Rechtsprechung zur Informationsfreiheit: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/ifg-material.htm
- Petition Umsetzung der
Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_gg.htm
- Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch
Bundestag und 8 Länderparlamenten: http://home.broadpark.no/~wkeim/coe_resultat.htm#antworten
- Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern: (In)transparenz
in Bayern: http://www.informationsfreiheit.org/3964.html
- Gewaltentrennung
in
Deutschland und Europa: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/gewaltentrennung.htm
- Geiger,
Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Auflage, S. 160; Schweisfurth,
Völkerrecht, S. 202; Nowak, CCPR-Commentary, Second editition, Art. 2,
Rn. 55
- 26. 1. 2011: 13
Anträge auf Informationszugang
als Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr um ein
bisschen Demokratie zu verwirklichen.
- April 2011: Akteneinsichtsanträge
können nicht helfen um ein
bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in das Dunkel von
Stuttgart 21 bringen.
Anlagen im Internet
publiziert:
- Telepolis 15.04.2002: Informationsfreiheit
ist
ein UN Menschenrecht:
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html
- Telepolis 08.06.2002: Bananenrepublik Deutschland: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html
- Telepolis 03.05.2002: Was kann der einzelne Bürger
bewirken? Interview mit Walter Keim: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12456/1.html
- Tagesspiegel l 8.12.06: Europäischer
Menschenrechtshof:
Präsident ermahnt Deutschland: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/praesident-ermahnt-deutschland/784798.html
- Tabellarische
Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im
Bundesgesetzblatt
(BGBl.): http://home.broadpark.no/~wkeim/IFG.htm#Europarat
- Pressemitteilung
des
Europarates 11.7.07:
Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas
Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20.
Oktober 2006:
http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche
Institut
für Menschenrechte mit der
Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen
"Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.
- 21.12.2003: Petition
über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://home.broadpark.no/~wkeim/petition_me.htm
- Menschenrechtsverletzungen
Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit,
Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm
- Süddeutschland
der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa: http://home.broadpark.no/~wkeim/foi-laws-eu-de.jpg
- 11.02.2011:
Deutschland möchte
das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der öffentlichen
Verwaltung
und andere Menschenrechte streichen: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
- HUMAN RIGHTS
COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT
GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011):
http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf
- Legal framework for the right of access to information:
http://right2info.org/access-to-information-laws
- Right to Information Rating:
http://rti-rating.org/results.html
- 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
- Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
Entwicklung:
Antwort:
[Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland] [Patientenrechte
in
Europa]
[Petitionen]
[Homepage]
Anlage: Süddeutschland der
Schandfleck der
Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün:
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to
Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.


158 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption
ratifiziert:


